ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Bioweingut ZIRNSACK
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf, die Lieferung von Waren durch das Bioweingut ZIRNSACK” mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in A-2264 Sierndorf an der March, Schulgasse 14.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Bioweingut ZIRNSACK jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, Bioweingut ZIRNSACK hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich oder per E-Mail zugestimmt.
1.4 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.5 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Anbot dar. Die Annahme des Angebots des Kunden durch Bioweingut ZIRNSACK erfolgt durch faktische Lieferung der bestellten Ware. Bioweingut ZIRNSACK ist berechtigt, eine Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. PREISE UND VERSANDKOSTEN
2.1 Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Bruttopreise in Euro und beinhalten bei Lieferungen im Inland sämtliche gesetzlichen Steuern und Abgaben. Die angebotenen Preise enthalten jedoch nicht allfällige Verpackungs- und Versandkosten.
2.2 Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Zölle und/oder Abgaben anfallen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und allfälliger Verbrauchssteuern, die zu einer Änderung der angebotenen Bruttopreise führen können. Derartige Zölle und/oder Abgaben sind in der jeweiligen gesetzlichen Höhe vom Käufer zu tragen. Lieferungen außerhalb Österreichs können darüber hinaus nur dann erfolgen, wenn der Lieferung keine gesetzlichen oder unverhältnismäßige logistischen Hindernisse entgegenstehen.
2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich. Für Nachbestellungen sind die Preise ebenfalls unverbindlich.
2.4 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Käufer verändern, so ist Bioweingut ZIRNSACK berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die verbindlichen Preise werden im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von Bioweingut ZIRNSACK schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
2.5 Alle durch den Versand entstehenden Kosten trägt der Käufer. Die Kosten der Zustellung werden bei Bestellung im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von Bioweingut ZIRNSACK schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
2.6 Ab einem Bruttowarenpreis von derzeit EUR 100,- für Konsumenten und EUR 365,- für Großhandel, Unternehmen und Wiederverkäufer übernimmt Bioweingut ZIRNSACK die Kosten der Zustellung innerhalb Österreichs.
2.7 Für die restlichen Staaten des Schengenraumes werden die tatsächlich anfallenden Zustellkosten in Rechnung gestellt und deren Höhe gemäß Punkt 2.5 nach korrekter Auswahl im Warenkorb sowie in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Für Zustellungen außerhalb des Schengenraumes erfolgen die Zustellungen per Spedition. Eine automatische Versandkostenberechnung ist in diesem Falle nicht möglich. Der Kunde kann dennoch bestellen, wenn er dem üblichen Bestellweg folgt. Nach Abschicken der Bestellung wird sich Bioweingut ZIRNSACK mit dem Kunden in Verbindung setzen und ihm die Zustellkosten nennen. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot angenommen hat.
3. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN
3.1 Der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss, spätestens bei Lieferung der Ware, fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.
Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung zur Gänze verweigern, wenn Bioweingut ZIRNSACK die
Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis vor Lieferung
zu bezahlen, wenn die Erfüllung des Kaufvertrages gefährdet ist, beispielsweise aufgrund schlechter
Vermögensverhältnisse der Bioweingut ZIRNSACK. Bietet Bioweingut ZIRNSACK eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.
3.2 Bioweingut ZIRNSACK behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von 25 % des Kaufpreises zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.
3.4 Zahlungen an das Personal von Bioweingut ZIRNSACK werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung bestätigt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes.
3.5 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann Bioweingut ZIRNSACK:
- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
- eine dem Verzug des Kunden entsprechende, angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
- den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass Bioweingut ZIRNSACK ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie Bioweingut ZIRNSACK den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, wobei die sofort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit entsprechenden Zinsen zu kürzen sind,
- Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen, und
- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
- vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren, wobei der Käufer verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens Bioweingut ZIRNSACK anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.6 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.
3.7 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen und Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.
4. GEFAHRENÜBERGANG
4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.
4.2 Bei Zustellung bestimmt Bioweingut ZIRNSACK mangels besonderer Weisung durch den Käufer als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer mit der Übergabe der Ware von Bioweingut ZIRNSACK an den Transporteur über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Eindeckung der Lieferung durch eine Transportversicherung über einen Warenwert von EUR 2.500,00 hinaus erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des Käufers und auf dessen Kosten.
5. RÜCKGABE DER WARE UND RÜCKTRITTSRECHT
5. Bioweingut ZIRNSACK ist bis auf Widerruf bereit, bei ihm gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen).
5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e-5h Konsumentenschutzgesetz und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von sieben Werktagen (Montag bis Freitag) ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten und Gefahr der Rücksendung zu tragen. Die Rücksendung der Ware hat ausschließlich an folgende Adresse zu erfolgen: Bioweingut ZIRNSACK, Schulgasse 14, A-2264 Sierndorf an der March
6. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM VERTRAG
6.1 Bioweingut ZIRNSACK nimmt Aufträge per Telefon, Fax oder E-Mail in der Zentrale oder einer der Filialen oder über den Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegen. Die Bestellzeiten können vom Bioweingut ZIRNSACK entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin und den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. Bioweingut ZIRNSACK übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per Fax oder per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.
6.2 Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist Bioweingut ZIRNSACK berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Bioweingut ZIRNSACK ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Bioweingut ZIRNSACK behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch vom Bioweingut ZIRNSACK nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den vom Bioweingut ZIRNSACK nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von Bioweingut ZIRNSACK, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten vom Bioweingut ZIRNSACK), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. Bioweingut ZIRNSACK wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer vom Bioweingut ZIRNSACK ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch Bioweingut ZIRNSACK im Sinne des Kaufvertrages vor.
6.4 Kann Bioweingut ZIRNSACK dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 6.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch Bioweingut ZIRNSACK nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist Bioweingut ZIRNSACK berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.6 Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen (“Storno”), und stimmt Bioweingut ZIRNSACK dem schriftlich (ein-schließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so hat Bioweingut ZIRNSACK bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz (“Stornogebühr”). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Davon abweichend bleiben für Verbraucher die gesetzlichen Rücktrittsrechte ohne Stornogebühr gemäß §§ 5e 5h Konsumentenschutzgesetz (siehe auch Punkt 5.2) aufrecht.
6.7 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail). Bioweingut ZIRNSACK behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Bioweingut ZIRNSACK (einschließlich per Fax oder per E-Mail) wirksam werden.
6.8 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten vom Bioweingut ZIRNSACK sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) erfolgen.
7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel dem Bioweingut ZIRNSACK unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.4 Bioweingut ZIRNSACK erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
7.5 Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6 Bioweingut ZIRNSACK haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monat ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
7.9 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Gewährleistungsbestimmungen gemäß Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch.
8. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
8.1 Bioweingut ZIRNSACK haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
8.2 Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ausgeschlossen. Weiters ist ihnen gegenüber die Haftung mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen.
8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.1 nicht.
9. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS
9.1 Beim Bioweingut ZIRNSACK bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat Bioweingut ZIRNSACK das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 15% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
10. SUBSKRIPTIONEN / PRESALE
10.1 Bioweingut ZIRNSACK bietet von Zeit zu Zeit den Bezug von besonderen Weinen in Form von Subskriptionen bzw. Presales an. Mit einer Subskription oder einem Presale erwirbt der Besteller die Bezugsmöglichkeit für den im jeweiligen Angebot genannten Wein mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Subskriptions-, Presaleangebot vom Bioweingut ZIRNSACK begründet keine Verpflichtung für Bioweingut ZIRNSACK, den im jeweiligen Angebot genannten Wein zu liefern. Die Bezugsmöglichkeit auf Subskriptions-, Presaleweine besteht nur während des im Angebot genannten Zeitraums. Bei Überzeichnung eines Weines behält sich Bioweingut ZIRNSACK die Zuteilung auch geringerer Mengen vor.
10.2 Die Ausliefertermine der Weine sind von der Freigabe der Produzenten abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf den Subskriptions- oder Presalewein sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.
10.3. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller vom Bioweingut ZIRNSACK eine Auftragsbestätigung mit Anforderung des Anzahlungsbetrages erhält. Bei Auslieferung des Weines erhält der Besteller die Endabrechnung. Die Anzahlung und der Endbetrag sind jeweils binnen 14 Tagen zu begleichen. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
11. JUGENDSCHUTZ
11.1 Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Bioweingut ZIRNSACK berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).
11.2 Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.
12. DATENVERARBEITUNG UND DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung, insbesondere die Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Bioweingut ZIRNSACK-Webseiten, des Bioweingut ZIRNSACK eShops sowie des Newsletters erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unverändert bestehen.
13.2 Für den Fall etwaiger Streitigkeiten wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes A-2100 Korneuburg vereinbart.
13.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 13.2 nicht. Punkt 13.3 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht (“Rom I”) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.